Schlichtungsstelle Energie
Natürlich kann es mal sein, dass man zu keiner Lösung kommt. Im Bereich Strom und Erdgas nehmen wir an dem Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie teil.
Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030-2 75 72 40-0
www.schlichtungsstelle-energie.de
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Für Verbraucherschlichtungen bei Streitigkeiten aus Verbraucherverträgen, die nicht Strom und Gas betreffen, ist die (bundesweite allgemeine) Verbraucherschlichtungsstelle zuständig. Unser Unternehmen nimmt jedoch in den Bereichen Wasser und Fernwärme an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.