Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Angeboten.
Strom | Gas | Wärme | Elektromobilität
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Strom | Gas | Wärme | Elektromobilität
Wir rechnen immer zum Stichtag 31.12. eines Jahres ab. Die Rechnungsstellung erfolgt im Januar/Februar des Folgejahres.
Vor allem von Herbst bis Frühjahr erzeugen wir lokal umweltfreundlichen Strom. Im Sommer kaufen wir Strom auf dem Markt ein. Wir achten darauf, dass der Strom aus zertifizierten regenerativen Anlagen stammt. Wir engagieren uns dafür, dass der Anteil von lokal und regional erzeugtem Ökostrom weiter steigt, z.B. aus Photovoltaikanlagen oder aus Windkraftanlagen in OWL. Unser Ziel: 100% regionaler Ökostrom.
Sollten sich unsere Preise ändern, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.
Sie können den Vertrag einfach online abschließen oder das Formular auf unserer Website ausdrucken, ausfüllen und an uns senden. Gerne können Sie den Vertrag auch bei uns vor Ort in der Kundenberatung abschließen. Kommen Sie vorbei, wir beraten Sie gerne.
Wir rechnen immer zum Stichtag 31.12. eines Jahres ab. Die Rechnungsstellung erfolgt im Januar/Februar des Folgejahres.
Sollten sich unsere Preise ändern, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.
Sie können den Vertrag einfach online abschließen oder das Formular auf unserer Website ausdrucken, ausfüllen und an uns senden. Gerne können Sie den Vertrag auch bei uns vor Ort in der Kundenberatung abschließen. Kommen Sie vorbei, wir beraten Sie gerne.
Ein separater Stromzähler ist in der Regel nicht notwendig. |
Ja, seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 haben Mieter:innen ein Recht auf eine private Wallbox. Die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin ist jedoch weiterhin erforderlich, da die Installation einer Wallbox eine bauliche Veränderung darstellt. |
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Förderung möglich. Bitte informieren Sie sich dazu https://www.elektromobilitaet.nrw/ |
Grundsätzlich sollte dies technisch möglich sein. Bitte prüfen Sie aber die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeuges.
Für Wallboxen bis 11 KW müssen Sie diese lediglich beim Netzbetreiber anmelden. Alle Wallboxen über 11 KW Leistung müssen zunächst beantragt werden.
Nein, die Installation muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Dieser prüft auch, ob Änderungen an Ihrem Hausanschlussschrank vorgenommen werden müssen.
Durch die Nutzung eines elektrischen Fahrzeuges sparen Sie CO2 ein. Die Bundesregierung hat eine Möglichkeit geschaffen, diese Einsparung an Unternehmen zu veräußern, die ihre Einsparziele nicht erreichen. Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38). Der Zoll bietet hier mehr Informationen zur THG-Quote. Die THG-Quote wird pauschal ermittelt und ist nicht abhängig von den gefahrenen Kilometern. |
Die Höhe hängt von Angebot und Nachfrage ab und ändert sich jährlich. Außerdem hängt es von der Fahrzeugklasse ab. Ein leichtes Nutzfahrzeug oder ein Bus mit Elektroantrieb sparen mehr CO2 als ein E-Auto. Die THG-Quote wird pauschal ermittelt und ist nicht abhängig von den gefahrenen Kilometern. |
Jeder Eigentümer eines vollelektrischen Fahrzeugs kann eine THG-Quote beantragen. Dies gilt auch für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. |
Es wird lediglich der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) benötigt. |
Gemäß einer Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.05.2022 gilt: Für Privatpersonen: Für alle anderen: Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen. Welche Regelung für Sie zutrifft und wie der aktuelle Stand der Gesetzeslage ist, klären Sie bitte abschließend mit Ihrem Steuerberater. |
Leider nein. Die Regelung gilt lediglich für vollelektrische Fahrzeuge. |
Bitte informieren Sie uns über den Verkauf per E-Mail an thg@sw-oe.de. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden, da sie jährlich je Fahrzeug vergeben wird. Eine erneute Beantragung der THG-Prämie für das Kalenderjahr kann nicht erfolgen. Wichtig: Sie sind gesetzlich verpflichtet die Käufer darüber zu informieren, dass die Strommengen für die THG-Quote bereits beim UBA gemeldet wurden. |
Ja, auch für E-Nutzfahrzeuge kann die THG-Quote beantragt werden. |
Ja, auch für E-Busse kann die THG-Quote beantragt werden. |
Nein. Die THG-Quote wird seit dem 28.07.2023 nur auf Fahrzeugklassen gewährt, für die das Umweltbundesamt anrechenbare Schätzwerte veröffentlicht hat. Aktuell zugelassen sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t), N2 (schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t bis 12 t) und N3 (schwere Nutzfahrzeuge ab 12 t) sowie Busse (Fahrzeugklasse M3) Stand 28.07.2023 |
Um die THG-Quote beantragen zu können, müssen Sie oder Ihr Unternehmen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen sein. Andernfalls benötigen Sie eine Abtretung bzw. Vollmacht des Fahrzeughalters, um den Antrag zu stellen. Die Vollmacht muss mit hochgeladen werden. |
Um die THG-Quote beantragen zu können, müssen Sie oder Ihr Unternehmen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen sein. Andernfalls benötigen Sie eine Abtretung bzw. Vollmacht des Fahrzeughalters, um den Antrag zu stellen. Die Vollmacht muss mit hochgeladen werden. |
Um die THG-Quote beantragen zu können, müssen Sie oder Ihr Unternehmen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen sein. Andernfalls benötigen Sie eine Abtretung bzw. Vollmacht des Fahrzeughalters, um den Antrag zu stellen. Die Vollmacht muss mit hochgeladen werden. |
Um die THG-Quote beantragen zu können, müssen Sie oder Ihr Unternehmen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen sein. Andernfalls benötigen Sie eine Abtretung bzw. Vollmacht des Fahrzeughalters, um den Antrag zu stellen. Die Vollmacht muss mit hochgeladen werden. |
Ja, für jedes vollelektrische Fahrzeug kann eine THG-Quote beantragt werden. |
Der Vertrag mit den Stadtwerke Oerlinghausen gilt immer für ein Kalenderjahr. Die Stadtwerke senden rechtzeitig ein Angebot für das Folgejahr zu. Bestandskunden können für die Folgejahre im vereinfachten Verfahren die THQ-Quote vermarkten. Dazu muss lediglich das Angebot angenommen werden und der Fahrzeugschein neu hochgeladen werden. |
Aktuell gibt es dazu keine Vorgaben für die Bewilligung der THG-Quote. |
Nein, aktuell gibt es dazu keine Vorgaben für die Bewilligung der THG-Quote. |
Die THG-Quote wird nur einmal jährlich je Fahrzeug vergeben. Der vorherige Besitzer ist gesetzlich verpflichtet, Sie über eine Beantragung der THG-Quote zu informieren. Lassen Sie sich von dem Verkäufer schriftlich bestätigen, dass für das Fahrzeug in dem Jahr noch keine THG-Abtretung erfolgt ist. Dann ist grundsätzlich die Beantragung der THG-Quote möglich. Letztlich prüft und entscheidet das Umweltbundesamt, ob das Fahrzeug zugelassen wird. |
Die Auszahlung erfolgt spätestens im Mai des Folgejahres. Wir bemühen uns, eine gute THG-Prämie für unsere Kunden zu erzielen. Daher werden die Anmeldungen gesammelt. Abschluss der Anmeldung für das Kalenderjahr ist 31. Oktober. Um die Berechtigung zum THG-Quotenhandel zu erhalten, prüft das Umweltbundesamt den Anspruch. Die Prüfung vom Umweltbundesamt kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Erst wenn die Berechtigung vom Umweltbundesamt bestätigt ist, können wir die Prämie vermarkten und auszahlen. |
Wir bemühen uns, eine gute THG-Prämie für unsere Kunden zu erzielen. Daher werden die Anmeldungen gesammelt. Abschluss der Anmeldung ist der 31.10.2023. Um die Berechtigung zum THG-Quotenhandel zu erhalten, prüft das Umweltbundesamt den Anspruch. Erst wenn die Berechtigung vom Umweltbundesamt bestätigt ist, können wir die Prämie vermarkten und auszahlen. |
Das Umweltbundesamt veröffentlicht im Bundesanzeiger einen Schätzwert, nach dem die Berechnung für die THG-Prämie stattfindet. |
Neben unserem großen Hauptnetz in der Oerlinghausener Alt- und Südstadt betreiben wir so genannte Wärmeinseln. Hier gibt es eine lokale Wärmeerzeugung mit einem kleinen, unabhängigen Fernwärmenetz.
Sind Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder einer Gewerbeimmobilie? Mit dem Abrechnungsservice übernehmen wir in Ihrem Namen die Abrechnung der Wärme und ggf. des Warm- und Kaltwassers gegenüber Ihren Mietern.
Unser Wärmeservice ist das Rundum-Sorglos-Paket. Mit dem Wärmeservice übernehmen wir die Wartung und Instandhaltung Ihrer Fernwärmeübergabestation. Ein 24-Stunden-Störungsdienst ist ebenfalls inbegriffen.
Zunächst müssen Sie prüfen, ob Fernwärme in Ihrer Straße verfügbar ist. Nutzen Sie dazu einfach den Verfügbarkeitscheck auf unserer Website. Wenn Fernwärme möglich ist, können Sie eine Beratung anfordern. Wir kommen bei Ihnen vorbei und besprechen mit Ihnen persönlich die nächsten Schritte.