Jetzt THG-Quote sichern

E-Auto-Fahrer aufgehorcht: Ab sofort können Sie über die Stadtwerke Oerlinghausen Ihre Treibhausgasminderungs-Quote, kurz THG-Quote, vermarkten lassen. 

Elektrisch fahren lohnt sich – für die Umwelt und fürs Portemonnaie: Indem Sie ein reines Elektro-Fahrzeug nutzen, sparen Sie CO2 ein. Diese Einsparung können Sie seit 2022 auch als E-Fahrzeugbesitzer im Rahmen des THG-Quotenhandels veräußern, und zwar an Unternehmen, die ihre eigenen CO2-Einsparziele nicht erreicht haben.

Dies gilt für alle Fahrzeuge, die vollelektrisch sind und für die das Umweltbundesamt anrechenbare Schätzwerte veröffentlicht hat. Die neue gesetzliche Regelung gilt ab dem 28.07.2023. Für folgende Fahrzeugklassen wurde Schätzwerte veröffentlicht. 

Zugelassen sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen 

  • M1 (PKW)
  • N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t)


Für folgende Fahrzeugtypen ist das Kontingent für 2024 bereits erschöpft.

  • N2 (schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t bis 12 t) und
  • N3 (schwere Nutzfahrzeuge ab 12 t) sowie
  • Busse (Fahrzeugklasse M3)

Derzeit können keine neuen Fahrzeuge für die Prämie 2024 berücksichtigt werden. Voraussichtlich ab November 2024 wird die Registrierung für das Jahr 2025 wieder geöffnet, wenn die Vermarktung dafür beginnt.

Haben Sie Fragen?

Vielleicht gibt’s die passende Antwort ja schon hier – ansonsten einfach anrufen oder E-Mail schreiben.

Durch die Nutzung eines elektrischen Fahrzeuges sparen Sie CO2 ein. Die Bundesregierung hat eine Möglichkeit geschaffen, diese Einsparung an Unternehmen zu veräußern, die ihre Einsparziele nicht erreichen.

Die relevanten Gesetze und Verordnungen sind das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Nr. 38).

Der Zoll bietet hier mehr Informationen zur THG-Quote.

Die THG-Quote wird pauschal ermittelt und ist nicht abhängig von den gefahrenen Kilometern.

Die Höhe hängt von Angebot und Nachfrage ab und ändert sich jährlich. Außerdem hängt es von der Fahrzeugklasse ab. Ein leichtes Nutzfahrzeug oder ein Bus mit Elektroantrieb sparen mehr CO2 als ein E-Auto. 

Die THG-Quote wird pauschal ermittelt und ist nicht abhängig von den gefahrenen Kilometern.

Jeder Eigentümer eines vollelektrischen Fahrzeugs kann eine THG-Quote beantragen. Dies gilt auch für Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende.

Es wird lediglich der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) benötigt.

Es wird lediglich der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) benötigt.

Gemäß einer Veröffentlichung des Bundesministeriums der Finanzen vom 16.05.2022 gilt:

Für Privatpersonen:
Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Für alle anderen:
Erhaltene Zahlungen sind Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen.

Welche Regelung für Sie zutrifft und wie der aktuelle Stand der Gesetzeslage ist, klären Sie bitte abschließend mit Ihrem Steuerberater.

Leider nein. Die Regelung gilt lediglich für vollelektrische Fahrzeuge.

Bitte informieren Sie uns über den Verkauf per E-Mail an thg@sw-oe.de. Die Prämie muss nicht zurückgezahlt werden, da sie jährlich je Fahrzeug vergeben wird. Eine erneute Beantragung der THG-Prämie für das Kalenderjahr kann nicht erfolgen.

Wichtig: Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Käufer darüber zu informieren, dass die Strommengen für die THG-Quote bereits beim UBA gemeldet wurden.

Ja, auch für E-Nutzfahrzeuge kann die THG-Quote beantragt werden.

Ja, auch für E-Busse kann die THG-Quote beantragt werden.

Nein. Die THG-Quote wird seit dem 28.07.2023 nur auf Fahrzeugklassen gewährt, für die das Umweltbundesamt anrechenbare Schätzwerte veröffentlicht hat.

Aktuell zugelassen sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t), N2 (schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t bis 12 t) und N3 (schwere Nutzfahrzeuge ab 12 t) sowie Busse (Fahrzeugklasse M3).

Stand 28.07.2023

Um die THG-Quote beantragen zu können, müssen Sie oder Ihr Unternehmen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen sein. Andernfalls benötigen Sie eine Abtretung bzw. Vollmacht des Fahrzeughalters, um den Antrag zu stellen. Die Vollmacht muss mit hochgeladen werden.

Um die THG-Quote beantragen zu können, müssen Sie oder Ihr Unternehmen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen sein. Andernfalls benötigen Sie eine Abtretung bzw. Vollmacht des Fahrzeughalters, um den Antrag zu stellen. Die Vollmacht muss mit hochgeladen werden.

Um die THG-Quote beantragen zu können, müssen Sie oder Ihr Unternehmen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen sein. Andernfalls benötigen Sie eine Abtretung bzw. Vollmacht des Fahrzeughalters, um den Antrag zu stellen. Die Vollmacht muss mit hochgeladen werden.

Um die THG-Quote beantragen zu können, müssen Sie oder Ihr Unternehmen im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Halter eingetragen sein. Andernfalls benötigen Sie eine Abtretung bzw. Vollmacht des Fahrzeughalters, um den Antrag zu stellen. Die Vollmacht muss mit hochgeladen werden.

Ja, für jedes vollelektrische Fahrzeug kann eine THG-Quote beantragt werden.

Der Vertrag mit den Stadtwerke Oerlinghausen gilt immer für ein Kalenderjahr. Die Stadtwerke senden rechtzeitig ein Angebot für das Folgejahr zu. Bestandskunden können für die Folgejahre im vereinfachten Verfahren die THQ-Quote vermarkten. Dazu muss lediglich das Angebot angenommen werden und der Fahrzeugschein neu hochgeladen werden.

Aktuell gibt es dazu keine Vorgaben für die Bewilligung der THG-Quote.

Nein, aktuell gibt es dazu keine Vorgaben für die Bewilligung der THG-Quote.

Die THG-Quote wird nur einmal jährlich je Fahrzeug vergeben. Der vorherige Besitzer ist gesetzlich verpflichtet, Sie über eine Beantragung der THG-Quote zu informieren. Lassen Sie sich von dem Verkäufer schriftlich bestätigen, dass für das Fahrzeug in dem Jahr noch keine THG-Abtretung erfolgt ist. Dann ist grundsätzlich die Beantragung der THG-Quote möglich. Letztlich prüft und entscheidet das Umweltbundesamt, ob das Fahrzeug zugelassen wird.

Die Auszahlung erfolgt spätestens im Mai des Folgejahres. Wir bemühen uns, eine gute THG-Prämie für unsere Kunden zu erzielen. Daher werden die Anmeldungen gesammelt. Abschluss der Anmeldung für das Kalenderjahr ist 31. Oktober. Um die Berechtigung zum THG-Quotenhandel zu erhalten, prüft das Umweltbundesamt den Anspruch. Die Prüfung vom Umweltbundesamt kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Erst wenn die Berechtigung vom Umweltbundesamt bestätigt ist, können wir die Prämie vermarkten und auszahlen.

Wir bemühen uns, eine gute THG-Prämie für unsere Kunden zu erzielen. Daher werden die Anmeldungen gesammelt. Abschluss der Anmeldung ist der 31.10.2023. Um die Berechtigung zum THG-Quotenhandel zu erhalten, prüft das Umweltbundesamt den Anspruch. Erst wenn die Berechtigung vom Umweltbundesamt bestätigt ist, können wir die Prämie vermarkten und auszahlen.

Das Umweltbundesamt veröffentlicht im Bundesanzeiger einen Schätzwert, nach dem die Berechnung für die THG-Prämie stattfindet.

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