Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH gewährt allen Marktteilnehmern diskriminierungsfreien Zugang zu Ihrem Stromnetz.
Lieferantenrahmenvertrag
(gültig seit 01.04.2018)
in der Fassung gemäß Festlegung BK6-17-168 (Beschluss vom 20.12.2017)
Vertrag über die Netznutzung des Lieferanten für die Belieferung seiner Kunden mit Strom im Netz des Netzbetreibers
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Netznutzungsvertrag
(gültig seit 01.04.2018)
In der Fassung gemäß Festlegung BK6-17-168 (Beschluss vom 20.12.2017)
Vertrag über die Nutzung des Netzes des Netzbetreibers durch Anschlussnutzer
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Anlage 5:
Messstellen- und Messrahmenvertrag
Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten zum Einbau, Ausbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen.
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4: