EEG
Hier finden Sie die Berichte zum Letztverbraucherabsatz sowie zur EEG-Einspeisung ins Netz der Stadtwerke Oerlinghausen. Außerdem: Welche Daten braucht die Bundesnetzagentur zur Anmeldung Ihrer Photovoltaik-Anlage.
Hier finden Sie die Berichte zum Letztverbraucherabsatz sowie zur EEG-Einspeisung ins Netz der Stadtwerke Oerlinghausen. Außerdem: Welche Daten braucht die Bundesnetzagentur zur Anmeldung Ihrer Photovoltaik-Anlage.
Die Berichte der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH gemäß § 52 EEG über den Letztverbraucherabsatz können Sie hier downloaden:
Die Berichte der Stadtwerke Oerlinghausen GmbH gemäß § 52 EEG über die EEG-Einspeisungen in das Netz der Stadtwerke Oerlinghausen können Sie hier downloaden:
Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung dieser Anlagen zu melden (vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a).
Der Bundesnetzagentur sind Photovoltaikanlagen zu melden, für die eine Vergütung nach § 32 EEG (für sog. Freiflächenanlagen) oder § 33 EEG (für Anlagen in, an oder auf Gebäuden) gezahlt werden soll oder deren Strom nach § 33b Nr. 1 oder 2 EEG direkt vermarktet werden soll. Zur Meldung steht das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Inbetriebnahmedatum verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.
Zu diesen Anlagen sind folgende Daten zu übermitteln:
Zu Anlagenbetreiber:innen sind zu übermitteln:
Weitere Informationen sowie direkter Zugang zum PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur