Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), dass auch Heizungsgesetz genannt wird, dient der Einsparung von Energie und der Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden. Das GEG enthält Anforderungen an die Energiebeschaffenheit von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Das neue Gebäudeenergiegesetz – Wir geben einen Einblick

Das GEG enthält Anforderungen an die Energiebeschaffenheit von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Mit dem Umstieg auf umweltfreundlichere Wärmeerzeugung durch vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien (kurz: „Wärmewende“) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Wärmesektor nachhaltiger und klimafreundlicher zu gestalten.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten.

Die meistgestellten Fragen und ihre Antworten

Welche Alternativen zur Öl- und Gasheizung gibt es?

Wer seine Öl- und Gasheizung tatsächlich ersetzen muss, hat einige Möglichkeiten zur Auswahl:

  • Anschluss an Fernwärme
  • Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Solarthermie Heizung
  • Biomasseheizungen (z. B. Holzpellets)
  • Abwärme
     

Wann erfolgt der deutschlandweite vollständige Austausch?

Haben Sie 2023 noch eine neue Öl- oder Gasanlage eingebaut, dürfen Sie diese maximal 22 Jahre betreiben. Auch alle anderen Nutzer von bestehenden Heizungen müssen sich dann auf einen Austausch einstellen. Im Jahr 2045 müssen in Deutschland alle fossilen Heizungen ausgebaut sein.

Kann ich auch ab 2024 noch eine Ölheizung oder Gasheizung einbauen?

Ja, auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen unter bestimmten Bedingungen noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Das gilt bis zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Je nach Kommunen-Größe wurde eine entsprechende Frist festgelegt. Für Oerlinghausen gilt der 30. Juni 2028 als Stichtag. Allerdings dürfen ab dem 1. Januar 2024 nur dann neue Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt ebenfalls für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

Gibt es Ausnahmen für ältere Menschen?

Über Achtzigjährige sind von den Vorschriften ausgenommen, sie können sich also 2024 und danach noch neue Gas- oder Ölheizungen einbauen lassen. Den Nachweis über das Alter müssen die Betroffenen lediglich gegenüber dem Schornsteinfeger oder der Schornsteinfegerin erbringen.

Kommunale Wärmeplanung

Ab dem 1. Januar 2024 tritt das Wärmeplanungsgesetz in Deutschland in Kraft. Sämtliche Kommunen, wie auch Oerlinghausen, müssen darlegen, wie sie ihre Heiz-Infrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Gemeinsam mit den Stadtwerken analysiert die Stadt Oerlinghausen Möglichkeiten, konventionelle Energie einzusparen und erneuerbare Energien auszubauen. Fernwärme spielt hier eine wichtige Rolle, so steht Oerlinghausen mit seiner Fernwärmeabdeckung bereits sehr gut da.

Gesetzliche Vorgabe für die Abdeckung mit regenerativer Energie in Oerlinghausen:

15 %30 %60 %  100 %
ab 2029ab 2035ab 2040* ab 2045*

*Die Stadtwerke Oerlinghausen haben das Ziel, bereits 2040 zu 100 Prozent klimaneutral zu sein.