Unsere Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas

Die Stadtwerke Oerlinghausen bieten allen Haushalten, die kein Bergstadtgas von uns beziehen, die sogenannte Grundversorgung an: Erdgas, das wir Ihnen zuverlässig, sicher und bequem liefern. Und wann immer Ihr Energielieferant Sie nicht mehr versorgen kann, greifen wir ein und Sie bekommen im Rahmen der Ersatzversorgung zuverlässig Ihr Erdgas von uns. Wir stellen sicher, dass Sie unterbrechungsfrei mit Erdgas versorgt werden.

1.1 Grundversorgung

Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH stellt Erdgas mit den „Allgemeinen Tarifen“ für die Grundversorgung zur Verfügung.

1.2 Ersatzversorgung

Die Stadtwerke Oerlinghausen GmbH stellt Erdgas für die Ersatzversorgung von Kunden zu den Allgemeinen Bedingungen und Preisen der Grundversorgung zur Verfügung.

Tarifbestandteile

Der Tarif besteht aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis. Er gilt für den jeweils über einen Zähler erfassten Erdgasbedarf. Der Arbeitspreis ist das Entgelt für jede abgenommene Kilowattstunde (kWh). Der Grundpreis ist das Entgelt für die Kosten der Abrechnung, der Zähl- und Messeinrichtungen und der Erfassung der Zählerstände.

Preise und Entgelte

Die gerundeten Bruttopreise inkl. der zurzeit gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 19 % stehen

in Klammern. Die Abrechnung erfolgt mit den aufgeführten Netto-Preisen zzgl. der gesondert

ausgewiesenen Umsatzsteuer. Es können Rundungsdifferenzen auftreten.

Preise Grundversorgung und Ersatzversorgung

Tarif

Arbeitspreis

Grundpreis/
Verrechnungspreis

mit Jahresverbrauch

in ct/KWh

in Euro/Jahr

 

netto

brutto

netto

brutto

1 bis 10.000 kWh

 13,257

15,776

ohne

ohne

10.001 – 20.000 kWh

12,577

14,967

68,00

80,92

20.001 – 50.000 kWh

12,277

14,610

128,00

152,32

ab 50.001 kWh

12,537

14,919

ohne

ohne

* Je nach Jahresverbrauch wird automatisch der jeweilige Erdgastarifpreis abgerechnet. Bei Kunden, die den Linearen Tarif oder die Grundpreistarife I/II gewählt haben oder in einen dieser Tarife eingestuft worden sind, wird die Abrechnung nach dem jeweiligen Tarif vorgenommen, der für den Kunden am preisgünstigsten ist (Bestabrechnung). Es wird ein Verbrauch von zwölf Monaten zugrunde gelegt. Beim Großverbrauchstarif ist in dem Arbeits­preis der Grundpreis bereits enthalten.

Für die Erdgasbeschaffenheit gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Arbeitsblattes G 260 des DVGW-Regelwerkes für die zweite Gasfamilie, Gruppe L (Erdgas). Die Volumenmessung erfolgt in Kubikmetern im Betriebszustand (m³VB) mittels geeichter Gaszähler. Aus dem ermittelten Erdgasvolumen und dem Abrechnungsbrennwert wird der Energiegehalt der gelieferten Gasmenge in Kilowattstunden (kWh) errechnet (thermische Gasabrechnung). Der Brennwert des von den Stadtwerken zur Verfügung gestellten Gases beträgt unter Berück­sichtigung der sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen ergebenden Schwankungsbreite ca. 9,50 kWh/m³ und wird auf der Rechnung ausgewiesen.

Erdgas zu Heizzwecken darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche

Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung

zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen.

In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Grundlage für die Lieferung von Erdgas ist die Gasgrundversorgungsverordnung (Gas-GVV).

Außerdem gelten die "Ergänzenden Bedingungen". Beides senden wir Ihnen auf Wunsch

gerne zu.

Die Arbeitspreise enthalten entsprechend dem Energiesteuergesetz die Erdgassteuer sowie die Netzentgelte und Konzessionsabgabe.

In die Nettopreise fließen ab dem 01.01.2024 folgende Steuern und Abgaben ein:

Erdgassteuer0,550 ct/kWh0,550 ct/kWh0,550 ct/kWh0,550 ct/kWh
Konzessionsabgabe0,220 ct/kWh0,220 ct/kWh0,220 ct/kWh0,220 ct/kWh
Abgabe nach BEHG0,816 ct/kWh0,816 ct/kWh0,816 ct/kWh0,816 ct/kWh
Entgelte und Umlagen0,186 ct/kWh0,186 ct/kWh0,186 ct/kWh0,186 ct/kWh
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen (netto):
Arbeitspreis1,772 ct/kWh1,772 ct/kWh1,772 ct/kWh1,772 ct/kWh

In die Nettopreise fließen ab dem 01.01.2025 folgende Steuern und Abgaben ein:

Erdgassteuer0,550 ct/kWh0,550 ct/kWh0,550 ct/kWh0,550 ct/kWh
Konzessionsabgabe0,220 ct/kWh0,220 ct/kWh0,220 ct/kWh0,220 ct/kWh
Abgabe nach BEHG0,998 ct/kWh0,998 ct/kWh0,998 ct/kWh0,998 ct/kWh
Entgelte und Umlagen0,299 ct/kWh0,299 ct/kWh0,299 ct/kWh0,299 ct/kWh
Summe der genannten einfließenden Kostenbelastungen (netto):
Arbeitspreis2,067 ct/kWh2,067 ct/kWh2,067 ct/kWh2,067 ct/kWh

Die Gas-Netzentgelte finden Sie hier.

Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 2 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV).

Wir informieren Sie darüber, dass im Zusammenhang mit einer effizienten Energienutzung durch Endkunden bei der Bundesstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt wird, in der Energiedienstleister, Anbieter von Energieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Informationen zu der so genannten Anbieterliste und den Anbietern selbst erhalten Sie unter bfee-online.de. Darüber hinaus setzen wir Sie hiermit in Kenntnis, dass Sie sich bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizienz umfassend informieren können. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Stadtwerken Oerlinghausen.

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